Pflegemittel kostenlos – in 3 einfachen Schritten
Alle nötigen Formalitäten werden Ihnen bei der Beantragung der kostenfreien monatlichen Pflegehilfsmittel abgenommen. Damit wir Sie unterstützen können, benötigen wir lediglich einige Daten von Ihnen, die sie direkt online eingeben können.
Aus folgenden Pflege-Paketen können Sie auswählen:
Pflegehilfsmittel Box 1
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1.000 ml Flächendesinfektion
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500 ml Händedesinfektion
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10 FFP2 Masken
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100 Einmalhandschuhe
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25 Bettschutzeinlagen
Pflegehilfsmittel Box 2
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500 ml Flächendesinfektion
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500 ml Händedesinfektion
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50 Mundschutz
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10 FFP2 Masken
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100 Einmalhandschuhe
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25 Bettschutzeinlagen
Pflegehilfsmittel Box 3
- 500 ml Flächendesinfektion
- 1.000 ml Händedesinfektion
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50 Mundschutz
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10 FFP2 Masken
100 Einmalhandschuhe
- + optional waschbare Bettschutzeinlagen
Pflegehilfsmittel Box 4
- 1.000 ml Flächendesinfektion
- 500 ml Händedesinfektion
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50 Mundschutz
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10 FFP2 Masken
100 Einmalhandschuhe
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Pflegehilfsmittel Box 5
- 500 ml Flächendesinfektion
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500 ml Händedesinfektion
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10 FFP2 Masken
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- 50 Bettschutzeinlagen
Pflegehilfsmittel Box 6 individuell
Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Desinfektionstücher (Wipes), Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Schutzschürzen waschbar & zum Einmalgebrauch, Schutz-/Esslätzchen, Fingerlinge, FFP2 Masken und/oder medizinischer Mundschutz frei wählbar
Für die Boxen werden ausschließlich qualitativ hochwertige Produkte genutzt. Je nach Verfügbarkeit können die Hersteller aber variieren – unter anderem nutzen wir beispielweise Produkte von hygusan, Meditrade, Abena, Maimed sowie weiterer Marken.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Gemäß §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 SGB XI haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 40 Euro, wenn:
*Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf KostenĂĽbernahme von Pflegehilfsmitteln
Das sollten Sie wissen
Sollten Sie selber ein kostenloses Pflegemittel beantragen, kann es unter Umständen abgelehnt werden. Allerdings kann sich eventuell ein Widerspruch mit einer detaillierten Begründungsliste lohnen. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ist nur noch der gerichtliche Weg möglich.
Wissenswertes zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Wer trägt die Kosten für kostenlose Pflegemittel
Die Zahl der Menschen die auf Pflege angewiesen sind, steigt. Das Ziel der Pflege ist, dem Pflegebedürftigen bei den alltäglichen Dingen, die er selbst nicht mehr verrichten kann, helfend zur Seite zu stehen und ihm die Möglichkeit lassen sein Leben noch größtenteils selbst zu führen. Dazu bedarf es den Einsatz von unterstützenden Verbrauchsmitteln.
Für die Pflegefachkraft sowie für den Pflegebedürftigen sind diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von großer Bedeutung und eine immense Erleichterung. Die Pflegekosten für Pflegehilfsmittel trägt die Pflegeversicherung. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse wird übernommen, wenn das Pflegehilfsmittel im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist. Ebenso die Pflegehilfsmittel die leihweise überlassen, oder zur Verfügung gestellt werden. Ein Arzt kann nur Produkte verordnen, die am Markt zu bekommen sind. Manchmal ist es sehr schwer, den vielen Regelungen gerecht zu werden. Teilweise sind diese nicht sehr leicht umzusetzen. Das beschert dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen oft unnötige Arbeit. Diese wäre zu vermeiden, wenn nicht so kompliziert verfahren würde.
Die Pflegegrade und deren Bedeutung
Welche Mittel erhält man bei welchem Pflegegrad?
Mit Feststellung einer der fünf Pflegegrade ist genau festgelegt, auf welche Hilfsmittel der Patient einen Anspruch hat. Pflegehilfsmittel dienen dazu, den Erfolg einer Behandlung zu unterstützen, dem Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten und ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Hier sind Hörhilfen, Körperersatzstücken und orthopädischen Hilfsmittel zu nennen.
Bei Pflege-Hilfsmittel wird der Einsatzbereich unterschieden zwischen häuslichen-und stationären Bereich. Diese werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Zum einen sind das die Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch und zum persönlichen Schutz. Hier genannt die Wichtigkeit der Handhygiene durch Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Fingerlinge. Ebenso ist hier der Mundschutz und Schürzen zu nennen. Die täglichen Pflegehilfsmittel zur Körperpflege gehören ebenso zu den Prioritäten in der Pflege. Hierunter zählt der Duschwagen und zur Betthygiene zählen Bettpfannen, Urinflachen, sowie wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.
Pflegehilfsmittel für mehr Selbständigkeit
Wichtige Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität sind
- Hausnotrufsysteme,
- RollstĂĽhle,
- Gehwagen,
- Gehhilfen
- Pflegebetten- und Zubehör
Diese zählen diese zu den technischen Hilfsmitteln. Diese müssen bei Wegfall der medizinische Notwendigkeit zurückgegeben werden.
Zuzahlungen zu technischen Hilfsmitteln muss der PflegebedĂĽrftige nur leisten, wenn er sie zum dauerhaften Gebrauch (als Eigentum) verwendet.
Pflegehilfsmittel sind auch solche Mittel, die spezifisch auf den einzelnen PflegebedĂĽrftigen abgestellt sind und fĂĽr den Einzelfall getroffen werden.
Pflegehilfsmittel sollen die Pflege erleichtern und Beschwerden lindern und der Bedarf danach sollte einfacher und freundlicher gegenĂĽber dem PflegebedĂĽrftigen gestaltet werden.
Einteilung der Pflegehilfsmittel
Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege beitragen oder einem pflegebedürftigen Versicherungsnehmer (mit Pflegegrad/Pflegestufe) ein selbstständigeres Leben ermöglichen: Technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese werden nach folgenden Produktgruppen (PG) unterschieden:
PG | Produkte |
---|---|
50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege z. B. Pflegebetten, PflegerollstĂĽhle, PflegestĂĽhle, ToilettenstĂĽhle |
51 | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene z. B. Bettschutzeinlagen, Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen |
52 | Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität z. B. Hausnotrufsysteme, Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle |
53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden z. B. Lagerungskissen, Lagerungsrollen |
54 | Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch z. B. Desinfektionsmittel, Bettschutz, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Fingerlinge, Lätzchen, Schutzschürzen |